FDP Worms
Haushaltsrede 2024

Haushaltsrede 2024

Die Positionen der FDP zur Haushalts- und Finanzpolitik in der Stadt Worms entnehmen Sie bitte der beigefügten Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Jürgen Neureuther.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

vorweg gilt unser Dank Herrn Soller und seinem Team für die Aufstellung des doppischen Haushaltes 2024.

Gestatten Sie mir zu den bereits vorher getätigten Äußerungen folgende Anmerkungen:

Im im Laufe der Beratungen mehrmals überarbeiteten Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 weist der Ergebnishaushalt nun einen kalkulierten Fehlbetrag i. H. v. rund 34,4 Mio. Euro aus. Dieser hat sich gegenüber dem letzten Jahr nochmals erhöht. Auf Grund der Wirtschaftskrise und Energiekrise sowie der einhergehenden Inflation liegen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer immer noch weit unter den Spitzenzeiten Anfang der 10er Jahre dieses Jahrhunderts. Selbst im teilweise vom Lockdown geprägten Jahr 2021 betrugen diese noch 65,8 Mio. €. Im jetzigen Haushaltsentwurf finden sich bei der Gewerbesteuer Einnahmen i. H. v. 49 Mio. €. Auch wurde die letztes Jahr erst erhöhte bzw. neu eingeführte Schlüsselzuweisung B wieder um knapp 11 Mio. Euro seitens der Landesregierung zurückgefahren. Von 85,25 Mio. € auf nun 75,5 Mio. €.

Ursächlich für den Fehlbetrag sind aber auch der hohe Sozialhaushalt den unsere Stadt aufbringen muss. Alleine 112 Mio. Euro weist dieser Etat auf. Eigentlich schon kurzfristig muss hier gegengesteuert werden und Anreize zur Einwanderung in das deutsche Sozialsystem abgestellt werden. Darüber hinaus machen die Personalkosten und Versorgungsaufwendungen mit knapp 93 Mio. € ebenfalls einen großen Teil unseres Haushaltes aus.

Weitere wichtige Einnahmenquellen sind die Grundsteuer B, die durch die Anhebung des Hebesatzes von 550 auf 633 % 23,4 Mio. € zum Haushalt besteuern soll (in 2023: rd. 19,3 Mio. €). Ebenso erhöhen sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf 8,62 Mio. €. Auch der städtische Anteil an der Einkommensteuer steigt auf knapp 43,5 Mio. Euro.

Als eine der Hauptursachen für das Defizit werden seitens der Verwaltung richtigerweise der Posten „Personal und Versorgungsaufwand“ (Steigerung gegenüber 2023 um rd. 8,6 Mio. € durch deutliche Tariferhöhungen auf nun 93 Mio. €.

A propos Ordnungskräfte, die in den letzten Jahren ja stark erhöht wurden: Diese müssen noch mehr an neuralgischen Punkten, wie dem Ludwigsplatz oder in den Fußgängerzonen, eingesetzt werden, um tatsächlich Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Und nicht nur Autofahrer nach 10 Minuten abgelaufener Parkuhr abkassieren.

Kommen wir nun zu den einzelnen abzustimmenden Vorlagen:

Der Änderung der Hauptsatzung können wir zustimmen, da wir hier einen Sparbeitrag bei uns selbst leisten.

Die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B um 83%-Punkte lehnen wir entschieden ab. Wir können nicht alle drei Jahre die Hebesätze der Grundsteuer erhöhen und meinen so zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Das hat die letzten drei Male (2012, 2015 und 2022) nicht funktioniert und wird auch dieses Mal nicht funktionieren. Gerade in der jetzigen Zeit, in der die Bürger unter steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen ächzen noch die Wohn- bzw. dann nachgelagert die Mietkosten zu erhöhen, ist auch gesellschaftspolitisch falsch. Mit der Steigerung der Einnahmen aus der Grundsteuer B von 19,3 Mio. € auf dann 23,39 Mio. € – also um gut 4 Mio. € lässt sich nie im Leben bei unserer Haushaltsstruktur ein ausgeglichener Haushalt realisieren. Dann wurde in den Haushaltsdebatten der letzten Wochen immer wieder das Adjektiv „genehmigungsfähig“ eingeworfen. Das ist beliebig. Ab wann ist ein Haushalt genehmigungsfähig? Ab einem Fehlbetrag von 10 Mio. €, oder ab einem von 20 Mio. € oder mit 26 Mio. €, wie in Ludwigshafen?

Machen wir uns nichts vor. Hier lässt sich ein Großteil des Stadtrats von der ADD erpressen, die auf Teufel komm raus, eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B sehen möchte! Wir gehen nicht davon aus, dass die ADD im Jahr der Kommunalwahlen diesen Haushalt nicht genehmigt hätte!

Einsparungspotenzial sehen wir durch eine Zusammenlegung der wissenschaftlichen Stadtbibliothek mit der Hochschulbibliothek, durch die Digitalisierung gerade in der akademischen Welt hat sich das Ausleihverhalten ohnedies die letzten 25 Jahr signifikant verändert, sowie durch eine Teilschließung des Nibelungenmuseums in den Wintermonaten.

Bei der Hundesteuer lehnen wir die Erhöhung für den ersten Hund von 108 € auf 144 € ab. Es gibt viele ältere Menschen, mit einer minimalen Rente, für die der eigene Hund den einzigen sozialen Kontakt darstellt. Dieser soziale Kontakt kann auf Grund der nun vorliegenden Erhöhung anschließend für diesen Personenkreis nicht mehr finanzierbar sein. Folge Zunahme der Vereinsamung im Alter und weitere Überfüllung des Tierheimes mit abgegebenen Hunden. Interessanter wäre es zu wissen, ob alle Hundehalter überhaupt Hundesteuer zahlen. Allein hierdurch ließe sich der Plafonds der Hundesteuer auch erhöhen. Fraglich ist auch, warum man sich bei der Hundesteuer an den höchsten Hundesteuersätzen bei den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz (Hundesteuersatz für den ersten Hund beträgt in Landau: 144,00 € jährlich; in Mainz: 186,00 € jährlich) orientiert. Worms verfügt über ein ganzes anderes Einkommensniveau und Kaufkraft als die beiden genannten Städte.

Bei der Vergnügungssteuer soll eine Orientierung an den höchsten Vergnügungssteuersätzen bei den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz erfolgen (Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen beträgt in Kaiserslautern und Koblenz jeweils 25% des Bruttoeinspielergebnisses; auf einen vollen Prozentwert geglättet entspricht das 29% des Nettoeinspielergebnisses). Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung den Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen ab dem Jahr 2024 daher, von bisher 25% auf 29% des Nettoeinspielergebnisses zu erhöhen. Hier wird im Jahr 2024 mit einem Mehraufkommen von rd. 300 T€ (Abrechnung von 3 Kalenderquartalen) und ab 2025 mit Mehreinnahmen von jährlich rd. 400 T€ gerechnet. Davon ausgehend ergibt sich ein Vergnügungssteueransatz 2024 in Höhe von rd. 4,6 Mio. €.

Die Fachgruppe Kultur.Gut.Kneipe der Dehoga befürchtet, dass die Einnahmen aus den in der Kneipe aufgestellten Automaten (Flipper, Musikboxen, Darts und Daddelautomaten) fast vollständig durch die steigenden Vergnügungssteuern aufgefressen werden. Die Folge wird nicht die o. g. Einnahmenerhöhung sein, sondern dass mehr illegale Geräte in Worms aufgestellt werden und die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer nicht die haushalterisch erhoffte Wirkung zeigen werden. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion die unter TOP 4 genannte Änderungssatzung auf Erhöhung des Steuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ab!

Meine Damen und Herren, generell ist jedoch die Stärkung des Industrie-, Wirtschafts- und Einkaufsstandortes Worms für das weitere Wohlergehen der Stadt insgesamt ist sehr wichtig. Zur weiteren Entwicklung des Standortes Worms müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn Hauptziel muss es sein, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Nur so kann auch in Zukunft die Gewerbesteuer fließen. Zur weiteren Stärkung des Standortes Worms bedarf es vor allen Dingen eines weiteren Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur. Neben dem jetzt in Angriff genommenen durchgängigen vierstreifigen Ausbau der B9 von der Wormser Rheinbrücke bis zum Autobahnzubringer in Worms-Rheindürkheim durch Verbreiterung der Bahnunterführung, braucht es jetzt nach Fertigstellung der Bahnunterführung am Fahrweg auch die Vollendung der Südumgehung (B 47neu). Jedes Jahr Verzögerung kostet die Innenstadt hier Entlastung vom Durchgangsverkehr.

Für eine Steigerung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer ist es für die Stadt aber auch unerlässlich, dass sie für die Ansiedlung neuer Unternehmen attraktiv ist. Die Stadt Alzey hat bewiesen, welche zukunftsfähigen Unternehmen man ansiedeln kann, sofern man als Stadt über Ansiedlungsfläche verfügt.

Gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung des Einzelhandels für die Wormser Innenstadt kann ich für die FDP-Fraktion nur an die Verwaltung appellieren alles Mögliche zu unternehmen, um das Parkangebot nicht weiter zu verringern. Momentan geschieht das Weniger im großen Stil als vielmehr in kleineren Dosen. Dies insbesondere auch, weil man durchaus und berechtigt überlegt, in der Kerninnenstadt wieder mehr Wohnraum zu schaffen. Irgendwo müssen die neuen Eigentümer und auch Mieter ja auch parken dürfen und auch müssen. Individuelle Parkmöglichkeiten in den Wohnanlagen der Innenstadt zu schaffen, ist fast unmöglich!

Wichtig ist es die zur Verfügung stehenden Finanzmittel strategisch so einzusetzen, dass die Stadt zukunftsfähig aufgestellt wird und der Standort Worms in seiner Gänze als Kultur-, Bildungs-, Wirtschafts- und Lebensstandort gestärkt wird. Dies ist bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in Schulen aber auch in die Innere Sicherheit der Fall. Die Investitionen in den Bereich Schule und Kindergärten sind für die Zukunftsfähigkeit der Stadt unerlässlich.

Meine Damen und Herren, betreffs der Zinskosten hat die FDP-Fraktion bereits seit 20 Jahren immer wieder auf die Gefahr durch erhöhte Zinslasten für den Gesamthaushalt hingewiesen. So hat die europäische Zentralbank (EZB) aufgrund der stark ansteigenden Inflation in der Eurozone (9,2 % im August 2022) die zum 12.07.2022 begonnene Reihe von Zinserhöhungen von 0,00 % auf mittlerweile 4,5 % (17.09.2023) konsequent verfolgt. Eine Gefahr auf die die FDP-Fraktion mittlerweile seit dem Jahr 2000 hinweist!

Die „Zins- und sonstige Finanzaufwendungen“ schlagen derzeit im neuen Haushaltsentwurf mit ca. 10,5 Mio. € zu Buche.

Meine Damen und Herren, auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltung auch über die exorbitante Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B, der Anhebung der Vergnügungssteuer auf den rechtlich möglichen Höchstbetrag i. H. v. 29 % Nettoeinspielergebnis sowie in der signifikanten Erhöhung bei der Hundesteuer zu einem genehmigungsfähigen Haushalt kommen möchte, lehnen wir Freie Demokraten den vorliegenden Haushaltsentwurf ab.